Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB´s) – „Ferienwohnung Staffel“

Vermieter: Sebastian und Priscilla Kraus, In den Hollerwiesen 5, 64686 Lautertal (Odenwald)


1. Anreise / Abreise

Die Anreise erfolgt täglich ab 14.00 Uhr.
Die Abreise bis spätestens 10:00 Uhr.
Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung.
Sollte der Mieter am Anreisetag ohne vorherige Benachrichtigung bis 22.00 Uhr nicht erscheinen, gilt der Vertrag, nach einer Frist von 24 Stunden, ohne Benachrichtigung an den Vermieter als gekündigt. Der Vermieter kann dann über das Objekt frei verfügen. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.


2. Sonderwünsche und Nebenabreden

Sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter. Haustiere sind nicht erwünscht.


3. Preis

Sofern nicht anders vereinbart, gelten die im Internet unter www.ferienwohnung-staffel.de veröffentlichten Preisangaben.
Alle Preisangaben sind Komplettpreise und beinhalten neben der Nutzung der Räumlichkeiten auch die Nutzung der Bettwäsche, Handtüchern sowie allen Nebenkosten. Die Endreinigungspauschale ist gesondert zu Entrichten.
Alle unsere Festpreise basieren auf der Anzahl der Gäste des angebotenen Ferienhauses.
Die WLAN-Internet-Nutzung ist, sofern nicht anders vereinbart, kostenlos. Die Nutzungsbedingungen müssen bei Erstanwendung akzeptiert werden. Die Ferienwohung ist nicht verantwortlich bei technischen Störungen und es besteht kein Recht auf Entschädigung bei Fehlfunktionen. Bei der Internetnutzung ist der Mieter ausdrücklich damit einverstanden, dass er für alle Schäden, die durch missbräuchliches Verhalten im Internet durch Ihn oder seine Gäste verursacht werden die volle Haftung übernimmt, sobald er die Überlassung der Internetverbindung antritt.
Verbindliche Preiszusagen erfolgen immer schriftlich, im Allgemeinen per E-Mail.


4. Buchung / Bezahlung

Nach Buchungsanfrage per E-Mail oder Telefon sendet die Ferienwohnung-Staffel dem Mieter eine E-Mail mit den Kontoinformationen. Der Mieter verpflichtet sich eine Anzahlung in Höhe von 20% innerhalb von 3 Tagen nach Zugang der Kontoinformationen zu leisten. Die Buchung erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine Gültigkeit. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Bis zum Zahlungseingang bleibt der Zeitraum auch für andere Gäste buchbar. Für den unwahrscheinlichen Fall, dass zwei Buchungen für den gleichen Termin eingehen, entscheidet das Datum des Zahlungseinganges. Die Partei mit dem ersten Zahlungseingang erhält die Buchungsbestätigung, der anderen Partei wird die geleistete Anzahlung erstattet.
Ein Anspruch kann von einer mündlich gegebenen Vorabbestätigung nicht abgeleitet werden. Grundlagen des Mietvertrages sind ausschließlich die unter www.ferienwohnung-staffel.de gemachten Angaben, Beschreibungen und Bedingungen.
Da durch die Buchung die gesamten Räumlichkeiten verbindlich reserviert werden, ist es nicht möglich Nachlässe bei einer nachträglichen Reduzierung der Personen- oder Reservierungstagen zu geben.
Nach erfolgter Anzahlung wird 30 Tage vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Die Anzahlung wird nicht erstattet. Sollte bei kurzfristigen Buchungen (weniger als 30 Tage) eine Banküberweisung zeitlich nicht mehr möglich sein, akzeptieren wir Barzahlung.
Entscheidend ist der Zahlungseingang auf unserem Konto. Bei einer Überschneidung werden Überzahlungen zurück erstattet. Eine (anteilige) Rückzahlung der Miete aufgrund verfrühter Abreise erfolgt grundsätzlich nicht.
Fotos und Texte auf der Webseite www.ferienhaus-staffel.de dienen der realistischen Beschreibung. Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden. Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie gleichwertig sind.
Ferienhaus Staffel ist stehts bemüht das Haus auf aktuellem Stand zu halten, Renovierung- und Bauarbeiten berechtigen nicht zur Beanstandung oder Mietminderung.
Ferienhaus-Staffel ist nicht verpflichtet Gäste über Änderungen zu informieren.


5. Personenzahl/Überlassung an Dritte

Das Ferienhaus darf nur mit der vereinbarten Personenzahl belegt werden. Änderungen der Personenzahl werden nachberechnet.
Sollte der Vermieter feststellen, dass mehr Personen als vereinbart die Räumlichkeiten nutzen, oder Haustiere vorhanden sind, kann der Vermieter die gesamte Gruppe ohne Vorankündigung des Hauses verweisen. Für diesen schweren Fall des Vertragsbruches werden keinerlei Mietzahlungen erstattet.
Um solche Unannehmlichkeiten zu vermeiden sind Gäste und Besucher gesondert anzumelden.
Der Vermieter hat jederzeit das Recht sich über den ordnungsgemäßen Gebrauch der Räumlichkeiten Vorort zu informieren. Für jede nicht angemeldete zusätzliche Person oder Kind (gilt auch für Besucher) hat Ferienwohnung-Staffel das Recht 50€ pro Tag/Nacht, für Haustiere 80€ pro Tag/Nacht nach zu berechnen. Desweiteren kann Ferienwohnung-Staffel eine zusätzliche Reinigungsgebühr in Höhe von 50€ nachberechnen. Der Mieter ist nicht berechtigt, das Haus ohne vorherige schriftliche Erlaubnis des Vermieters an Dritte zu überlassen.


5. Besondere Pflichten des Mieter

Das Aufstellen von Zelten, Wohnwagen etc. auf dem Grundstück ist nicht gestattet. Der Mieter verpflichtet sich, zugleich für seine Mitreisenden, das Objekt pfleglich zu behandeln und dem Vermieter alle Schäden und Mängel während der Belegungszeit schnellstmöglich zu melden. Der Mieter verpflichtet sich weiter, bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen alles Ihm zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung beizutragen und eventuelle Schäden so gering wie möglich zu halten. Der Mieter ist insbesondere verpflichtet, eine Beanstandung unverzüglich dem Vermieter der Ferienwohnung zur Kenntnis zu bringen und ihn aufzufordern, eventuelle Mängel zu beseitigen. Unterlässt es der Mieter schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung und Schadensersatz nicht ein.


6. Rücktritt durch den Kunden

Tritt der Mieter vor dem Einzug in die Ferienwohnung vom Mietvertrag zurück, so muss dies schriftlich gegenüber dem Vermieter erfolgen. Maßgebend ist das Datum des Posteingangs. In dem Fall muss der Mieter eine angemessene Entschädigung leisten oder einen Ersatzmieter stellen. Der Vermieter hat jedoch das Recht, einen Ersatzmieter abzulehnen. Der Ersatzmieter muss sich verpflichten in die Rechte und Pflichten des Mietvertrages einzutreten.
Es entstehen folgende Entschädigungen / Kompensationsleistungen (vom Gesamtpreis):


Eingang Storno                                             Kompensation


Nach Buchung                                                      20%

180 bis 91 Tage vor Anreise                               50%

weniger als 90 Tage vor Anreise                     100%


Die Entschädigungsleistungen werden mit der Anzahlung verrechnet soweit dies möglich ist.
Eine Reiserücktrittskosten-Versicherung für den Krankheits- und Unglücksfall wird empfohlen.


7. Rücktritt / Kündigung durch den Vermieter

Der Vermieter kann in folgenden Fällen vom Vertrag zurücktreten oder den Vertrag kündigen: Ohne Einhaltung einer Frist und ohne Erstattung des Mietpreises, wenn der Mieter sich in solchem Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist.

Hierzu gehören insbesondere:

  •  nicht angemeldete Personen oder/und Kinder
  •  Haustiere
  •  Sittenwidriges Verhalten jeder Art
  •  Vandalismus – mutwillige Zerstörung und/oder Beschädigung des Hauses, der Ausstattung oder Gartenanlage


Wenn der Vermieter der Ferienwohnung tatsächlich und rechtlich nicht in der Lage ist, die Ferienwohnung zur Verfügung zu stellen und dieses für den Vermieter nicht vorhersehbar war. Beim Rücktritt durch den Vermieter wird dem Mieter die Anzahlung in voller Höher erstattet. Weitere Ansprüche jeder Art, insbesondere Entschädigungen sind nicht möglich.


8. Reinigung

Das Haus wird in einem vollständig gereinigten Zustand beim Check-In übergeben. Ferienwohnng-Staffel führt nach dem Check-Out eine Endreinigung durch.
Die Endreinigung beinhaltet: Zimmer, Betten, Bettwäsche, Badezimmer, Wohn-Essbereich und Flur.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den Küchenschränken zu veräumen.
Die Terrasse, Grill und Küche besonders der Kühlschrank und Backofen,etc. werden von Ihnen bitte wieder sauber übergeben.
Es ist ausdrücklich untersagt den Grill zur Verbrennung von Holz (als Lagerfeuer) zu verwenden. Jede Art von Lagerfeuer oder Feuerstellen sind generell überall strickt untersagt.
Unser Haus ist ein Nichtraucherhaus. Im gesamten Ferienhaus darf nicht geraucht werden. Nutzen Sie zum rauchen bitte die Terrasse. Wird dennoch im Haus geraucht, hat Ferienwohnung-Staffel das Recht eine gesonderte Reinigungspauschale in Höhe von 50€ zu veranschlagen.
Der Mieter ist verpflichet die Räume mindestens zweimal täglich stoßzulüften, um schlechten Gerüchen und Schimmelbefall vorzubeugen.


9. Wasser im Außenbereich

Die Entnahme von Wasser im Außenbereich ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandlung berechnen wir 60€ pro Tag/Nacht extra.
Bei der Verwendung von Elektrogeräten sind die gängigen Normen zu beachten. Pro Steckdose beträgt die maximale Anschlussleistung 2 KW. Sollten Kurzschlüsse oder Überlastungen zu Ausfall eines oder mehrere Stromkreise führen, muss zur Wiederherstellung Personal extra anreisen. Die Kosten hierfür können gesondert berechnet werden. Der Gast hat kein Recht auf Minderung, wenn ein durch Ihn verursachten Elektroausfall während seines Aufenthaltes nicht behoben werden kann.


10. Check-In / Schlüsselübergabe

Sofern nicht anders vereinbart, empfehlen wir uns eine Stunde vor Anreise zu informieren, damit keine unnötigen Wartezeiten entstehen. Ferienhaus-Staffel hat das Recht die An- und Abreisezeiten jederzeit zu ändern.
Ein früherer Check-In ist nur nach Absprache möglich, da im Allgemeinen ein Reinigungsfenster von 4 Stunden benötigt wird.
Ferienhaus-Staffel ist stehts bemüht Gäste persönlich zu Empfangen. Sollte dies einmal nicht möglich sein wird der Schlüssel in einem Schlüsselsafe (der am Ferienhaus angebracht ist) untergebracht sein. Den Code zum öffnen teilen wir kurzfristig mit.
Die Übergabe der Zimmer– und Haustürschlüssel kann nur nach vollständiger Zahlung des Mietpreises erfolgen.


11. Check-Out

Beim Check-Out erfolgt eine Überprüfung der Ferienwohnung insbesondere Schlüssel, Ausstattung sowie die Sauberkeit der Küche, etc. Ferienwohnung-Staffel wird dann eine Begehung aller Räumlichkeiten durchführen. Ein späterer Check-Out ist nach Absprache kurzfristig möglich. Pro Stunde berechnet Ferienwohnung-Staffel 30€.
Für den Fall eines nicht autorisierten verspäteten Check-Outs hat Ferienwohnung-Staffel das Recht 80€ pro Stunde zu berechnen.


12. Mängelanzeige während und nach dem Check-Out

Alle Arten von Mängeln, wie Nachreinigungsbedarf (besonders von Küche, Grill etc.), Beschädigungen, umgeräumtes Mobiliar und Geschirr etc. werden beim Check-Out angezeigt sofern diese sofort erkannt werden.
Es kann jedoch vorkommen, dass erst bei der nachfolgenden Reinigung der Zimmer Mängel erkannt werden.
Ferienhaus-Staffel behält sich daher das Recht vor, Mängelanzeigen bis 30 Tage nach Abreise geltend zu machen. In jedem Fall werden alle Mängel ausführlich dokumentiert.


13. Pauschalen zur Mängelbehebun

Verlust von Zimmer- oder Haustürschlüssel: 200€
Nachreinigungsaufwand: 28€ pro Stunde
Fehlende, defekte oder manipulierte Heizungsregler: 150€ je Gerät.


14. Aufhebung des Vertrages wegen außergewöhnlicher Umstände

Wird der Aufenthalt infolge bei Vertragsschluss nicht voraussehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, können beide Vertragspartner den Vertrag kündigen. Wird gekündigt, dann kann der Vermieter für die bereits erbrachten oder zur Beendigung des Aufenthalts noch zu erbringenden Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.


15. Haftung, Haftungsbeschränkung

Der Mieter ist verantwortlich für sein Eigentum. Wir weisen darauf hin dass sowohl während seines Aufenthaltes als auch nach Abreise, Ferienhaus-Staffel keine Haftung für sein Eigentum übernimmt; d.h. werden Gegenstände des Mieters liegengelassen oder gehen während des Aufenthaltes verloren, so übernimmt Ferienhaus-Staffel keine Haftung. Bitte stellen Sie auch sicher, dass keine Wertgegenstände unbeaufsichtigt bleiben und vor Abreise jegliches Eigentum aus dem Haus und von dem Grundstück entfernt werden.
Ferienhaus-Staffel ist nicht verpflichtet Ihnen „Liegengelassenses“ nachzusenden. Obwohl wir uns natürlich bemühen werden Fundstücke zurückzuleiten übernimmt der Vermieter hierfür keine Haftung.
Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass Kinder immer unter Aufsicht der Eltern gestellt werden müssen. Dies gilt insbesondere zur Nutzung der Terrasse und der Gartenanlage.
Der Mieter haftet hier für jede Art von Schäden und auf eventuell entstehende Aufwendungen zur Wiederherstellung des Originalzustandes.
Für Leistungsstörungen von dritter Seite, die nicht im direkten Zusammenhang mit dem Objekt und den vertraglichen Leistungen stehen, sowie für Schäden, die dem Mieter oder Mitreisenden durch die unsachgemässe oder bestimmungswidrige Benutzung des Hauses, des Grundstücks oder seiner Einrichtungen entstehen haftet der Vermieter nicht.
Bei Schäden an der Mietsache die durch den Mieter entstehen, steht dem Vermieter Schadenersatzanspruch zu. Bitte schließen Sie eine private Haftpflichtversicherung ab. Haftbar für entstandene Schäden ist grundsätzlich der Mieter.


16. Modernisierung                                                                                                                                                   
Ferienhaus-Staffel ist immer bemüht das Haus auf aktuellem Stand zu halten. Reparaturen oder Arbeiten am Haus, Garten oder Zimmern, inklusive Bauarbeiten, müssen von Ferienhaus-Staffel nicht angekündigt werden und berechtigen nicht zur Beanstandung oder Mietminderung.


17. Parken                                                                                                                                                                   
Das Ferienhaus verfügt über 2 Gästeparkplätze, direkt am Grundstück.


18. Salvatorische Klausel 
                                                                                                                                            Sollte eine der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder unwirksam werden, so behalten die übrigen Bestimmungen gleichwohl Gültigkeit und die Wirksamkeit des Vertrages bleibt unberührt. Die unwirksame Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters. Jede Art der schriftlichen Korrespondenz ist über folgende Adresse zu führen:

Sebastian und Priscilla Chralene Kraus,
In den Hollerwiesen 5,
64686 Lautertal (Odenwaldkreis)